Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1980 - IV ZR 125/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,938
BGH, 27.02.1980 - IV ZR 125/78 (https://dejure.org/1980,938)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - IV ZR 125/78 (https://dejure.org/1980,938)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - IV ZR 125/78 (https://dejure.org/1980,938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen zwischen dem nichtehelichen Kinde und seinem Vater ist während der Minderjährigkeit des Kindes - Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltszahlung - Verjährung von Unterhaltsansprüchen - Verjährung fällig gewordener ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verjährung von Kindesansprüchen während Minderjährigkeit gehemmt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 S. 2
    Hemmung der Verjährung der Ansprüche nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 293
  • NJW 1980, 1517
  • MDR 1980, 656
  • FamRZ 1980, 560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    Zum Teil ist dies aus § 202 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung abgeleitet worden (so etwa RGRK-BGB/Böckermann, 12. Aufl. § 1600a Rn. 35; siehe bereits RGZ 173, 15, 17; offengelassen im Senatsurteil vom 27. Februar 1980 - IV ZR 125/78, BGHZ 76, 293, 298 [juris Rn. 11] und in BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80, juris Rn. 14).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17

    Ausgleich von ehebedingten Nachteilen mit der Anpassung von Eheverträgen unter

    Die Vorschrift kommt deshalb auch dann zur Anwendung, wenn die Beziehungen zwischen den Beteiligten zerrüttet und bereits zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden sind (vgl. BGH Urteil vom 25. November 1986 - VI ZR 148/86 - FamRZ 1987, 250, 251; vgl. auch BGHZ 76, 293, 295 = FamRZ 1980, 560 f.).
  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Die der Wahrung des Familienfriedens dienende Bestimmung (vgl. BGHZ 76, 293, 295) greift nicht mehr ein, wenn die in Frage stehenden Ansprüche auf einen Dritten - etwa wie hier auf das klagende Land - übergegangen sind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 308; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 362, 363; Staudinger/Peters, BGB 2004 § 207 Rdn. 6; MünchKomm/Grothe, 4. Aufl. § 204 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 4 UF 94/80

    Verjährungshemmung; Anspruchsübergang

    a) Zweck der Vorschrift des § 204 S. 2 BGB, nach der die Verjährung von Ansprüchen zwischen Eltern und Kindern während der Minderjährigkeit der Kinder gehemmt ist, ist es, den Frieden in der engeren Familie nicht dadurch zu gefährden, daß Rechtsstreitigkeiten anhängig gemacht werden müssen, um der Verjährung von Ansprüchen, die zwischen den Betroffenen bestehen, vorzubeugen (BGH FamRZ 1980, 560, 561 = EzFamR BGB § 204 Nr. 1 = BGHF 2, 27; BGB- RGRK/Johannsen, 12. Aufl. § 204 Rdn. 1; Coing in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 204 Rdn. 3; Dilcher in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 204 Rdn. 1).

    Insoweit wird nicht vorausgesetzt, daß in der Tat die Familienverhältnisse so gestaltet sind, daß eine Gefährdung des Friedens zu erwarten steht (s. hierzu BGH FamRZ 1980, 560 = EzFamR BGB § 204 Nr. 1 = BGHF 2, 27).

  • OLG Nürnberg, 25.01.2022 - 11 UF 801/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft: Verwirkung und Geltendmachung von

    § 207 BGB soll den Familienfrieden vor Störungen durch klageweise Geltendmachung von Ansprüchen schützen (BGHZ 76, 293 Rn. 6 [zu § 204 BGB a.F.]; Meller-Hannich in: BeckOGK, Stand 01.12.2021, § 207 BGB Rn. 12).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 55/81

    Beiladung im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Die gegen den Anspruch auf Regelunterhalt erhobene Einrede der Verjährung hat der Berufungsrichter zu Recht zurückgewiesen (BGHZ 76, 293).
  • OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85

    Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt

    Die Verjährung der Unterhaltsansprüche von Kindern ist während deren Minderjährigkeit jedoch gehemmt (§ 204 S. 2 BGB); das gilt auch für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater (BGHZ 76, 293, 295 = FamRZ 1980, 560 = EzFamR BGB § 204 Nr. 1 = BGHF 2, 27).
  • OLG München, 11.11.1994 - 23 U 4781/94

    Hemmung der Verjährung bei Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes

    Diese Vorschrift ist seit der Neuregelung des Rechts der nichtehelichen Kinder zum 1.7.1970 nach jetzt gleichfalls allgemeiner Ansicht (BGHZ 76, 293 ; RGRK Rn. 5, Staudinger Rn. 6, Soergel Rn. 1 b, Erman Rn. 3, jeweils zu § 204 BGB ) auch auf Ansprüche des minderjährigen Kindes gegen den nichtehelichen Vater anwendbar.
  • OLG Saarbrücken, 28.08.1991 - 9 U 8/89

    Anspruch auf Unterhaltsbeträge, die fällig geworden sind, bevor die Vaterschaft

    Diese Bestimmung gilt entgegen der Meinung des Beklagten auch für das Verhältnis eines nichtehelichen Vaters zu seinem Kind (BGH FamRZ 1980, 560 ; RGRK-Johannsen, Kom.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht